Naturschutzpolitik

von Stefan Weiss

Naturschutz ist in Österreich Ländersache und somit in Landesgesetzen und den dazugehörenden Verordnungen geregelt. Auch die Umsetzung der einzelnen EU-Richtlinien, wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie findet sich in den Landes-Naturschutzgesetzen. Es gibt kein Naturschutz- oder Naturschutzrahmengesetz des Bundes.

Zu den wichtigsten Säulen des Naturschutzes gehören der Artenschutz und der Lebensraumschutz.

Wichtige Instrumente in der Naturschutzpolitik sind zum Beispiel die ex-situ-Konservierung einer speziellen Art und die Einrichtung von Schutzgebieten (Gebietsschutz). Damit die Ziele des Artenschutzes realisiert werden können, muss der Naturschutz aber auch flächendeckend wirksam sein, und so wird auch außerhalb der Schutzgebiete eine ökologisch nachhaltige Nutzung angestrebt.

Die Rechtsgrundlagen zur Naturschutzpolitik im Burgenland im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts findet sich hier.

Instrumente der Naturschutzpolitik

Ordnungsrechtliche Instrumente

Das „klassische“ Instrument der Naturschutzpolitik wirkt über direkte Verhaltenssteuerung einer Zielgruppe und beinhaltet Verhaltensvorschriften (Windhoff-Heritier 1987). Zu den wichtigsten Steuerungselementen zählen Gebote und Verbote (z.B.: Ablagerungsverbot), aber auch Auflagen und Genehmigungen (z.B.: Forststraßenbau), Grenzwertsetzung, hoheitliche Ausweisung von Schutzgebieten sowie Bewilligungs- und Anzeigepflicht. Sämtliche Regelwerke sind im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (LGBl. Nr. 27/1991) zu finden.

Ziel der Umwelt- und Naturschutzpolitik ist es, ökologische Probleme zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zu finden und politische Instrumente zu formulieren (Jänicke & al. 1999).

Schutzgebietsausweisungen

In Österreich wird zwischen einem generellen Schutz von Lebensräumen und durch naturschutzrechtliche Ausweisung geschützten Gebieten unterschieden (Tiefenbach & al. 1998). Im Burgenland sind nach § 7 Feuchtgebiete/Auwälder geschützt. Lebensräume wie Magerwiesen und Gewässer jedoch nicht.

Bewilligungs- und Anzeigepflicht

Das Naturschutzgesetz sieht eine Reihe von Bewilligungspflichten vor. Auf die Anzeigepflicht wurde im Burgenland generell verzichtet (Tiefenbach & al. 1998).

Planerische Instrumente

Im Vergleich zu regulativen Instrumenten greift die Planung deutlich weniger in die Handlungen der Betroffenen ein. Dazu zählen sektorale Fachpläne (Raumordnungspläne, Flächenwidmungsplan) wie integrierte Planungskonzepte. Im Bereich des Naturschutzes kommt dieses Instrument vor allem in Form von Managementplänen für Schutzgebiete zum Einsatz (Jänicke & al. 1999).  So ist im Nationalpark und in Natura-2000-Gebieten ein Managementplan vorgesehen. Für die Naturschutzgebiete im Burgenland gibt es zwei Pflegekonzepte (Koó 1995Weiss & al. 2013). Die jeweiligen Managementpläne für die Natura-2000-Gebiete liegen seit Ende 2014 vor. Für die Nationalparkflächen gibt es einen Pflegemaßnahmenentwurf, die aktuelle Umsetzung wird von einem Fachbeirat beschlossen.

Weitere Beispiele sind die Biodiversitätsstrategie der EU und die paneuropäische Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt.

Marktwirtschaftliche Instrumente

Marktwirtschaftliche Instrumente stellen wirtschaftliche Anreize für umweltfreundliches Verhalten dar. Unterteilt werden können sie in öffentliche Einnahmen (Abgaben und Steuern) und Ausgaben (Subventionen). Im Bereich des Naturschutzes sind dies Umweltabgaben, Vertragsnaturschutz, Naturschutzförderungen sowie Ökosponsoring (Jänicke & al. 1999).

Umweltabgaben und -steuern

Bei Umweltabgaben und -steuern  handelt es sich um Geldleistungen, die der Staat einhebt, um bestimmte Ziele zu verfolgen (Jänicke & al. 1999).  Im Burgenland wird eine Abgabe auf den Abbau von Sand, Schotter und Steinen eingehoben. Diese Gelder fließen in den Landschaftspflegefond, der zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen verwendet wird.

Vertragsnaturschutz

Beinhaltet Vereinbarungen, die auf freiwilliger Kooperation zwischen den zuständigen Behörden und den Grundeigentümern beziehungsweise Pächtern schutzwürdiger Flächen beruhen (Jänicke & al. 1999).  Die zusätzlichen Kosten (Pflegeaufwand, Arbeitsaufwand, geminderte Erträge), die durch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung entstehen, werden finanziell abgegolten.  Durch das ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) und durch Förderungsinstrumente der EU (z. B.: LIFE: „L’Instrument Financier pour l’Environnement“) haben Förderprogramme an Bedeutung gewonnen. Der Vertragsnaturschutz hat im Burgenland eine große Bedeutung in der naturschutzfachlichen Pflege.

Naturschutzförderungen

Die Finanzierung des Naturschutzes erfolgt in Österreich hauptsächlich aus dem allgemeinen Budget von Bund und Ländern. Zur Unterstützung von Projekten leisten auch die verschiedenen Naturschutzorganisationen einen Beitrag.

Ökosponsoring

Finanzielle Förderung von Naturschutzprojekten durch Unternehmen.

Kooperation

Zu den kooperativen Instrumenten zählen Abkommen, Selbstverpflichtungen sowie informelle Absprachen und Verhandlungen zwischen den Behörden und Verursachern von Schäden (Jänicke & al. 1999).

Information

Informationen bestimmen die umweltpolitische Wahrnehmung und bieten die Möglichkeit, aktiv an der Politikgestaltung mitzuwirken. Für den Naturschutz wichtige Maßnahmen sind Umweltinformation, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit, Berichtspflichten, Rote Listen sowie auch behördliche Warnungen (Michaelis 1996). Das österreichische Umweltinformationsgesetz regelt den freien Zugang zu den bei den Organen der Verwaltung vorhandenen Umweltdaten und die Veröffentlichung von Umweltdaten. Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit wird im Burgenland hauptsächlich von den NGO`s, Naturparks und dem Nationalpark wahrgenommen. Es werden Unterrichtsmaterialien, Aktionstage, Diavorträge, Naturerlebnistage, Exkursionen und vieles mehr angeboten. Dies trifft im Burgenland insbesondere auf die Aktivitäten des Naturschutzbundes zu. Rote Listen dienen als Umsetzungsinstrument für den direkten Schutz von Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wichtige Argumentationshilfen bei der Ausweisung von Schutzgebieten sowie bei der Festlegung von Forschungsschwerpunkten, Artenschutzprogrammen und Monitoringkonzepten. Die aktuellste Rote Liste des Burgenlands findet sich in Fischer & Fally 2006 und kann im Kapitel Rote Liste als pdf heruntergeladen werden.

Akteure der Natur- und Umweltschutzpolitik

Natur- und Umweltschutzpolitik ist das Ergebnis interessensgeleiteter Handlungen von staatlichen (Ministerium, Naturschutzabteilung) und gesellschaftlichen (Vereine, Parteien, Medien) Akteuren, die an gesellschaftlich bedeutsamen Meinungs- und Willensbildungsprozessen beteiligt sind. Die Größe des Einflusses der Handlungsträger auf die Politik hängt von den Interessen und den verfügbaren Handlungsressourcen der Akteure ab (Jänicke 1995).

Politische Parteien

Österreichweit ist der Umwelt- und Naturschutz seit den 70er-Jahren und spätestens seit Hainburg zu einem zentralen Thema in der Gesellschaft geworden. Diese Veränderung führte zur Gründung der Partei „Die Grünen“ und zum Umdenken bei den Großparteien. Daneben kam es bei einer Reihe von nicht-staatlichen Institutionen zu einem Aufschwung. In Folge kam es auch zur Gründung des Umweltministeriums (Laubner & al. 1997).

Umweltverwaltung

Zur staatlichen Umwelt- und Naturschutzverwaltung in Österreich zählen das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Umweltbundesamt. Im Burgenland ist die Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr und in Folge das Hauptreferat Natur- und Umweltschutz mit den Aufgaben des Naturschutzes betreut.

Naturschutzvereine

Um wertvolle Lebensräume zu erhalten und Tier- und Pflanzenarten zu schützen, schließen sich Bürger in Naturschutzvereinen zusammen. Vereine sind Organisationen, die in Vertretung für bestimmte Interessensgruppen Forderungen an Politik und Verwaltung stellen und umzusetzen versuchen. Mit dieser Art Lobbying-Arbeit dienen sie den Interessen der Mitglieder. Naturschutzwerte sind jedoch Gemeinschaftsgut und lassen sich nur schwer auf der Basis von freiwilligen, ehrenamtlichen Vereinen vertreten (Jänicke 1995).

Den traditionellen Kern der Aufgaben von Naturschutzvereinen umfasst der Schutz von Tier- und Pflanzenarten. In den letzten Jahrzehnten gewann der Schutz von Lebensräumen zunehmend an Bedeutung. Der Biotopschutz wirkt sich auf größere Flächen aus, bringt aber politisch mehr Konfliktpotenzial mit den Landnutzern mit sich.

Vereine, die für den Natur- und Artenschutz im Burgenland tätig sind:

Zitiervorschlag:
Weiss S., 2015: Naturschutzpolitik. – In: Fischer M.A. & al., Burgenlandflora – Die Pflanzenwelt des Burgenlands Online. – Eisenstadt: Naturschutzbund Burgenland. http://burgenlandflora.at/schutzgebiete/ (aufgerufen am XX.YY.ZZZZ)