Naturschutzgebiet Lafnitz-Stögersbach-Auen

Bezirk Oberwart; KG Wolfau; LGBI. Nr. 49/1990; Fläche: 70 ha; Seehöhe: 250 m; Natura-2000-Gebiet (SCI AT1122916 – Typ E).

Der seit dem Jahr 1990 als Naturschutzgebiet ausgewiesene Bereich zwischen Stögersbachmündung und Lafnitz ist einer der Kernbereiche des Natura-2000-Gebietes. Die Lafnitz- ist, beginnend von der Stögersbachmündung 4 km flussaufwärts ein unregulierter, frei mäandrierender Fluss. Mit etwa 40 Flussschlingen ist das Naturschutzgebiet der am reichsten gegliederte Abschnitt des gesamten Flusslaufes (Koó 1994). Hochwasser sorgen für eine Dynamik, die laufend zu Veränderungen des Flussbettes führt. Das Tal ist gekennzeichnet durch die Fließgewässer Lafnitz und Stögersbach mit ihren Altarmen, Einzelbäumen, Feldgehölzen und Brachflächen. Auf den frischen Offenlandstandorten sind Glatthaferwiesen / Arrhenatherion ausgebildet, die leicht gedüngt und zwei- bis dreimal jährlich gemäht werden. Die vorhandenen Feuchtwiesen sind in der Mehrzahl durch intensivere Bewirtschaftung aus Pfeifengraswiesen / Molinion hervorgegangen. Bei feuchteren Bodenverhältnissen findet man in den weitläufigen Wiesen typische Pflanzenarten, die als Nässezeiger gelten, wie Groß-Wiesenknopf / Sanguisorba officinalisSchlangen-Knöterich / Persicaria bistortaTeufelsabbiss / Succisa pratensisPreußisch-Laserkraut / Laserpitium prutenicumNiedrig-Schwarzwurzel / Scorzonera humilisSibirien-Schwertlilie / Iris sibirica und Breitblatt-Fingerwurz / Dactylorhiza majalis. Viele Flächen sind heute verbracht und von Neophytenfluren, insbesondere von der Riesen- Goldrute / Solidago gigantea subsp. serotina und dem Drüsen-Springkraut Impatiens glandulifera, besiedelt.

Pflegemaßnahmen und Ziele

Hauptaugenmerk im Schutzgebiet liegt auf der Sicherung und Wiederherstellung einer naturnahen Flussdynamik zur Gewährleistung einer reichhaltigen flussmorphologischen Lebensraumausstattung mit wechselnden Querschnittsbreiten, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten, Geschiebeführungen und vielfältigen Uferstrukturen. Die Wasserqualität von Fließ- und Stillgewässer sollte durch Schaffung von Pufferzonen zwischen den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen und den Gewässern verbessert werden. Einzelne Bäume und Gebüschgruppen sind als Landschaftselemente zu erhalten. Derzeitig bestehende, extensiv genutzte Wiesengebiete sollten in ihrem Flächenausmaß bestehen bleiben. Um bedeutsame Wiesenbereiche zu schützen, wäre eine Arrondierung der Schutzgebietsgrenze notwendig.