Naturschutzgebiet Schachblumenwiesen

Bezirk Güssing; KG Hagensdorf , KG Luising; LGBI.-Nr. 21/1988; Größe: 43 ha; Seehöhe: Hagensdorf: 200 m, Luising: 198 m; Teil des Natura-2000-Gebiets Südburgenländisches Hügel- und Terrassenland (SCI AT1114813 – Typ B).

Am Ortsrand von Hagensdorf befindet sich das Ried Hutweiden, das unmittelbar an der Strem gelegen ist. Nahe Luising liegt das größere Wiesengebiet mit den Rieden Auwald, Tuif-, Krait- und Escherwiesen. Beide Gebiete in der KG Hagersdorf und KG Luising weisen eines der bedeutsamsten Vorkommen der Schachblume Fritillaria meleagris Österreichs auf. Die Schutzgebiete beinhalten Restflächen der entlang der Strem ehemals häufigen Wiesengesellschaften. Weit verbreitet sind Feuchtwiesen mit Bach-Kratzdistel / Cirsium rivulare, die in feuchten Bereichen durch Großseggenriede / Magnocaricion abgelöst werden. Kleinflächig sind Pfeifengraswiesen / Molinion und  pannonische Halbtrockerasen / Cirsio-Brachypodion zu finden. Durch die Regulierung der Strem kam es zu einem erheblichen Eingriff in den Wasserhaushalt. In Folge kommen Überflutungen selten vor und einige Bereiche des Schutzgebietes sind trocken gefallen. Vor der Unterschutzstellung wurden die Wiesen großteils gedüngt und zweimal jährlich gemäht (Koó 1994).

Naturschutzfachliche Erhaltungsziele

  • Erhaltung (Förderung) der Schachblumenbestände
  • Erhaltung (Entwicklung) der Feuchtwiesengesellschaften
  • Erhaltung (Entwicklung) des Pfeifengrasbestands
  • Erhaltung von Hecken und Einzelgehölzen
  • Verbesserung des Wasserhaushalts

Pflegemaßnahmen

Die verschiedenen Biotoptypen weisen einen guten Erhaltungszustand auf. Jedoch ist der Bestand der Schachblume in den letzten Jahren sukzessive zurückgegangen und die größten Vorkommen liegen bereits außerhalb des Schutzgebietes. Die Regulierungsmaßnahmen an der Strem haben zu einem Absinken des Grundwasserspiegels geführt. Entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung des Grundwassers in niederschlagsarmen Perioden sollen überlegt werden, wobei dazu wasserbauliche Maßnahmen in der Strem und im Stremkanal sowie in den Entwässerungsgräben (Grabensperren) notwendig sind. Zur Erhaltung der Seggenriede und Pfeifengraswiesen ist eine Extensivierung der Nutzungen sinnvoll.